Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1953 - V 81/51 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1818
BFH, 26.02.1953 - V 81/51 U (https://dejure.org/1953,1818)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1953 - V 81/51 U (https://dejure.org/1953,1818)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1953 - V 81/51 U (https://dejure.org/1953,1818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerfreiheit für Körperschaften des öffentlichen Rechts - Ausschluss der Steuerfreiheit für Theater in der Organisationsform der privatrechtlichen Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 334
  • BStBl III 1953, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 14.06.1940 - V 214/39
    Auszug aus BFH, 26.02.1953 - V 81/51 U
    Das Finanzgericht hat die Stpfl. von der Umsatzsteuer freigestellt, weil nach dem im Reichssteuerblatt (BStBl.) 1940 S. 832 veröffentlichten Urteil des Reichsfinanzhofs V 214/39 vom 14. Juni 1940 der Grund für die Befreiung der öffentlichen Theater darin zu suchen sei, daß die Theater ohne Zuschüsse im allgemeinen nicht bestehen könnten und deswegen mit Rücksicht auf ihre hohe kulturelle Bedeutung steuerlich entlastet werden müßten.

    Von diesen Aufwendungen handelt das Urteil des Reichsfinanzhofs V 214/39 vom 14. Juni 1940 (RStBl. S. 832).

    Durch die Beteiligung mehrerer Gebietskörperschaften an der Stpfl. trifft überdies die finanzielle Belastung nicht nur eine Gebietskörperschaft, sondern verteilt sich auf mehrere Gebietskörperschaften, so daß auch schon aus diesem Grunde die Befreiungsvorschrift des § 43 Ziff. 1 Satz 1 UStDB 1938 ihrem Zwecke nach nicht auf die Stpfl. anzuwenden ist (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V 214/39 vom 14. Juni 1940, Reichssteuerblatt S. 832).

  • BFH, 16.12.1950 - III 70/50 S

    Soforthilfeabgabe für landwirtschaftliches Vermögen durch durch Testament -

    Auszug aus BFH, 26.02.1953 - V 81/51 U
    Diese Verordnung beruht zwar auf dem Führer-Erlasse vom 28. August 1939; der Bundesfinanzhof hat jedoch mit Urteil III 70/50 S vom 16. Dezember 1950 (BStBl. 1951 Teil III S. 31) klargestellt, daß die Aufhebung des Führer-Erlasses durch das Kontrollratsgesetz Nr. 36 vom 16. Oktober 1946 nicht zur Folge gehabt hat, daß die auf einer in dem Führer-Erlaß enthaltenen Blankettvollmacht beruhende Postzustellungsverordnung ihre Wirksamkeit verloren hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht